Seit 1998 besteht in der Europäischen Union ein Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen. Für jede Region (in der BRD für jedes Bundesland) wird eine Kontaktstelle nominiert, die allen Justizbehörden für Hilfestellung bei allen Rechtshilfefällen (zB. Auslieferungsverfahren, Übernahme der Vollstreckung ausländischer Urteile, Einvernahme von Zeugen im Rechtshilfeweg insbesondere im Rahmen von Hauptverhandlungen mittels Videokonferenz usw) leistet.