§ 180 Abs 1 ABGB idF KindNamRÄG 2013, § 180 Abs 3 ABGB idF KindNamRÄG 2013
Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann in allen Fällen des § 180 Abs 1 und Abs 3 ABGB auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.