§ 28 JN
Wird ein Ordinationsantrag als Eventualantrag gestellt, bleibt damit die Gerichtsanhängigkeit erhalten. Eine Zurückweisung der Klage wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit ist im Fall eines Eventualantrags auf Ordination nicht zulässig.
E 27.3.2013, 7 Ob 11/13p (RS0128796)