Art 267 AEUV Lissabon, § 13 ArbVG, § 4 AVRAG, Art 3 Abs 3 EG-RL 2001/23/EG -
Betriebsübergangs-RL (32001L0023)
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 267 AEUV Fragen betreffend die Auslegung des Art 3 Abs 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, zur Vorabentscheidung vorgelegt: