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Entscheidungen in Übersicht EÜ200 (RZ 2013, 219)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 219 Heft 10 v. 1.10.2013

§ 140 ABGB

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes außerhalb des Pflichtschulalters erlischt grundsätzlich erst dann, wenn das Kind nach Beendigung (Abschluss oder Abbruch) der Schulausbildung eine zielstrebige Berufsausbildung oder zumutbare Erwerbstätigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung unterlässt. Nach Beendigung der Schulausbildung ist dem Kind ein angemessener Zeitraum für eine zielstrebige Berufsausbildung und Arbeitsplatzsuche einzuräumen.

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