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Entscheidungen in Übersicht EÜ196 (RZ 2013, 219)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 219 Heft 10 v. 1.10.2013

§ 31 KBGG

Für die Heranziehung des zweiten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG ist das zusätzliche Vorliegen eines der Rückforderungstatbestände des ersten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG nicht erforderlich.

Beisatz: Der Leistungsempfänger ist, unabhängig vom Vorliegen eines der beiden Tatbestände des ersten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG in dem dort genannten Fall zum Ersatz der unberechtigt empfangenen Leistung zu verpflichten. (T1)

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