§ 175 Abs 2 Z 7 ASVG
Welcher Ort noch "in der Nähe" der Arbeitsstätte liegt, beurteilt sich nach den jeweiligen besonderen Verhältnissen des Einzelfalls.
Beisatz: Die Einschränkung "in der Nähe" erlaubt aber den Schluss, dass in der Regel der Ort von der Arbeitsstätte zu Fuß in einer Zeit erreichbar sein muss, sodass während der Arbeitspause Hin- und Rückweg zurückgelegt und das Essen eingenommen werden können. Wird ein weit entfernter Ort aufgesucht und ist dies nicht mehr wesentlich durch die Notwen-