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Entscheidungen in Übersicht EÜ194 (RZ 2012, 206)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 206 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 31 Abs 3 BWG

Nennt der sich identifizierende Vorleger eines nicht auf Namen lautenden Kleinbetragssparbuchs iSv § 31 Abs 3 BWG das Losungswort, so obliegt dem Kreditinstitut der Beweis, dass der Vorleger mangels Rechtsnachfolge oder Vollmacht nicht zur Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs berechtigt ist.

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