Auf einen Blick:
Der folgende Aufsatz stellt eine gekürzte Fassung des Vortrags dar, welcher im Rahmen des Reichenauer Zivilrechtsseminars im September 2011 von der Verfasserin gehalten wurde. Die Arbeit erhebt nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Abhandlung, sondern soll va jenen Kolleginnen und Kollegen, die mit der VO beruflich in Kontakt kommen, eine Hilfestellung bei der Auslegung unbestimmter Begriffe der VO bieten, indem sie die Probleme aufzeigt und auf die vorhandene Rechtsprechung in Österreich und Deutschland, va aber jene des EuGH verweist.