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Entscheidungen in Übersicht EÜ123 (RZ 2012, 179)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 179 Heft 7 und 8 v. 1.8.2012

§ 49 ASVG, § 176 ASVG, § 182 ASVG, § 93 B-KUVG

Erleidet ein sonst nach dem B-KUVG Versicherter einen mit seiner Dienstleistung nicht im Zusammenhang stehenden Unfall, der gemäß § 176 ASVG Arbeitsunfällen gleichgestellt ist (hier: Hepatitis C-Infektion durch Blutplasmaspende), ist als Bemessungsgrundlage nach § 182 ASVG nicht der Entgeltbegriff des § 49 ASVG, sondern § 93 B-KUVG maßgeblich.

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