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Entscheidungen in Übersicht EÜ138 (RZ 2012, 181)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 181 Heft 7 und 8 v. 1.8.2012

§ 838a ABGB

Zur Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren seit Inkrafttreten des § 838a ABGB: Das Unterlassungsbegehren der Minderheit gegen die Durchführung einer mehrheitlich beschlossenen Maßnahme, das sich auf die Behauptung fehlerhafter Willensbildung stützt (hier: weil keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung vorliege), ist im außerstreitigen Verfahren zu erledigen.

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