In Anlehnung an das Curriculum für FamilienrichterInnen entwickelte die Fachgruppe Jugendrichter in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter nach längeren Vorarbeiten, bei denen auch der langjährige frühere Obmann der FamilienrichterInnen, Mag. Franz Mauthner, hilfreiche Beiträge lieferte, ein Curriculum für JugendrichterInnen und JugendstaatsanwältInnen. Zielsetzung ist und war, den mit Jugendstrafsachen betrauten RichterInnen und StaatsanwältInnen das von § 30 JGG vorgesehene Handwerkszeug zu verschaffen bzw. dieses zu vertiefen. Nach § 30 JGG müssen die mit Jugendstrafsachen zu betrauenden Richter und Staatsanwälte über das erforderliche pädagogische Verständnis verfügen und sollen besondere Kenntnisse auf den Gebieten der Psychologie und Sozialarbeit aufweisen.