Die im Zusammenhang mit den geplanten Gerichtszusammenlegungen angekündigte Wertgrenzennovelle soll zusätzlich zu einer Stärkung der Bezirksgerichte führen, so wurde es zumindest von der Frau Bundesministerin in einer Machbarkeitsstudie gegenüber den Landeshauptleuten angekündigt. Worin die Stärkung liegen soll, wenn die Bezirksgerichte mit unveränderten Ressourcen eine größere Arbeitslast zu bewältigen haben werden, wurde nicht erklärt. Zweifellos ergibt sich dadurch die Möglichkeit eines Belastungsausgleichs zwischen den mit durchschnittlich 120 % ausgelasteten Landesgerichten gegenüber den mit ca. 105 % ausgelasteten Bezirksgerichten. Das ist gegenüber den bei den Landesgerichten tätigen Kolleginnen und Kollegen nur fair und aus diesem Grund auch zu begrüßen.