Art 3 Abs 1 lit a RL 76/207/EWG idF RL 2002/73/EG , Art 3 Abs 1 lit c RL 76/207/EWG idF RL 2002/73/EG , Art 267 AEUV Lissabon
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Steht Art 3 Abs 1 lit a und c der Richtlinie 76/207/EWG in der Fassung der Richtlinie 2002/73/EG einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Frage einer Diskriminierung wegen des Geschlechts im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die aufgrund eines vor Inkrafttreten der genannten Richtlinie (hier: vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union) geschlossenen befristeten Einzelarbeitsvertrags ausschließlich durch Zeitablauf erfolgt, nicht anhand der vor dem Beitritt getroffenen Vertragsvereinbarung über die Befristung als "Entlassungsbedingung", sondern nur im Zusammenhang mit der Ablehnung des Antrags auf Vertragsverlängerung als "Einstellungsbedingung" zu prüfen ist?