§ 4 Abs 3 APG, § 9 Abs 1 APG, § 10 BUAG
Eine nach § 10 BUAG geleistete Abfindung ist auch dann ein Erwerbseinkommen iSd § 9 Abs 1 APG, wenn bei Bezug der Schwerarbeitspension (§ 4 Abs 3 APG) kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.
E 8.11.2011, 10 ObS 73/11z (RS0127239)