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Strafsachen §§ 67, 366 StPO (RZ 2012/05)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2012/05RZ 2012, 68 Heft 3 v. 1.3.2012

§§ 67, 366 StPO:

Offensichtlich unberechtigt iSd § 67 Abs 4 Z 1 StPO ist eine Anschlusserklärung, wenn schon nach ihrem Inhalt ein rechtliches Interesse des Opfers an der Privatbeteiligung nicht (mehr) gegeben ist, weil diese zu keinem Zuspruch im Strafverfahren führen kann.

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