vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ34 (RZ 2012, 67)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 67 Heft 3 v. 1.3.2012

Art 8 Abs 1 Verordnung (EG) Nr 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates 32007R0864 über außervertragliche Schuldverhältnisse Rom II-Verordnung

Der Begriff des geistigen Eigentums umfasst auch gewerbliche Schutzrechte. Dazu gehören Unternehmenskennzeichen jeder Art und somit auch der Handelsname (Firma) des Unternehmens. Anzuwenden ist das Recht des Staates, für den der Kläger den Schutz "beansprucht".

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!