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Entscheidungen in Übersicht EÜ25 (RZ 2012, 66)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 66 Heft 3 v. 1.3.2012

EG RL 2007/65/EG -

Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, Art 44 ZahlungsdiensteRL 32007L0064, § 29 ZaDiG

In allen nicht in § 29 Abs 2 Satz 1 ZaDiG angeführten Fällen (Anpassung von Zinssätzen und Wechselkursen) einer Änderung der Entgelte nach dem Abschluss des Rahmenvertrags muss die in § 29 Abs 1 ZaDiG vorgesehene (und zweifellos umständliche) Vorgangsweise eingehalten werden, also insbesondere die (ausdrücklich oder stillschweigende) Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers eingeholt werden.

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