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Entscheidungen in Übersicht EÜ29 (RZ 2012, 66)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 66 Heft 3 v. 1.3.2012

§ 52 AktG, § 65 AktG

Nach § 65 Abs 4 Satz 2 AktG ist ein schuldrechtliches Geschäft über den Erwerb eigener Aktien unter anderem rechtsunwirksam, soweit der Erwerb gegen § 65 Abs 2 AktG verstößt. Das Geschäft ist in einem solchen Fall nichtig, die noch offenen Leistungspflichten aus dem Titelgeschäft können nicht durchgesetzt werden.

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