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Schmerzengeldsätze in Österreich

WissenschaftFranz Hartl*)*)Herausgegeben von Hofrat Professor Dr. Franz Hartl, Präsident des LG Korneuburg iR.RZ 2012, 60 Heft 3 v. 1.3.2012

Schmerzen

 

leichte

mittlere

starke

qualvolle

OLG Graz

100

200

300

 

OLG Innsbruck **)

100

200

300

 

OLG Linz

 

Keine Angaben

 

OLG Wien

100

200

300

 

LG Eisenstadt

100

200

300

 

LG Feldkirch

100

200

300

 

LG ZRS Graz

110

200

300

 

LG Innsbruck

100 - 110

200

300

 

LG Klagenfurt

100 - 110

200 - 220

300 - 330

 

LG Linz

100 - 120

200 - 240

300 - 360

 

LG Salzburg

100

200

300

 

LG St. Pölten

100

200

300

 

LG ZRS Wien

100 - 110

200 - 220

300 - 330

 

LG Korneuburg

100

200

300

 

LG Krems

100 - 120

200

300

 

LG Leoben

110

200

300

 

LG Ried i. I.

100 - 120

200

300

 

LG Steyr

100 - 120

200 - 250

300 - 350

 

LG Wels

100

200

300

 

LG Wr. Neustadt

100

200

300

 

**) Die angeführten Beträge gelten als Untergrenze.

BEACHTE:

  1. 1. 1. Diese Schmerzengeldtabelle stellt bloß eine Bemessungshilfe und keine Berechnungsmethode dar!
  2. 2. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass die in obiger Tabelle angeführten Sätze der überwiegenden Praxis bei diesen Gerichten entsprechen; vereinzelte Abweichungen können daher nicht ausgeschlossen werden.

1. Diese Schmerzengeldtabelle stellt bloß eine Bemessungshilfe und keine Berechnungsmethode dar!

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