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Von Parteien, ihrer Finanzierung und der Grenze zwischen moralisch Anstößigem und strafrechtlich Relevantem

EditorialMartin UlrichRZ 2012, 49 Heft 3 v. 1.3.2012

Verfolgt man aufmerksam die aktuelle mediale und politische Diskussion zu diversen Korruptionsvorwürfen in Österreich, so stolpert man wiederholt auch über die Begriffe "Parteienfinanzierung" und "Parteispende". Die Liste der behaupteten Missstände an manchen Schnittstellen zwischen Politik und Wirtschaft ist lang, sie reicht von "gekauften Gesetzen" bis zur fortlaufenden Finanzierung relevanter Entscheidungsträger zwecks erwünschter "Klimapflege". Gegenseitige Schuldzuweisungen stehen - gerade im parteipolitischen Diskurs - auf der Tagesordnung. Die Politik überschlägt sich mit Ankündigungen, behauptetes Fehlverhalten lückenlos aufzuklären und wirksam zu bekämpfen. Besser als aktuell scheint auch den Medien ihre public watchdog-Funktion nicht auf den Leib geschneidert zu sein. Eine behauptete Enthüllung jagt den nächsten vermuteten Skandal, angeblich hunderttausende unternehmensinterne E-Mails werden Medien zugespielt und durch diese teilweise veröffentlicht, ja sogar Aktenbestandteile aus nicht öffentlichen, aber zugleich prominenten Ermittlungsverfahren werden durch Nachrichtenmagazine im Internet als "Art vorweg genommene Anklageschrift" öffentlich zum Download angeboten. Dass derartige Vorgehensweisen teilweise nicht nur mit dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren und der (zuletzt oft ironisch zitierten, aber trotzdem immer noch gültigen) Unschuldsvermutung in Konflikt geraten, sondern überdies weitere Erhebungen der Strafverfolgungsbehörden durch mediale Vermarktung behaupteter Detailinformationen über nicht öffentliche Ermittlungsverfahren nachhaltig negativ beeinflusst werden können, scheint von nur geringem Interesse zu sein.

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