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Zivilsachen §§ 3 Z 1, 28, 38 Abs 2 UbG (RZ 2012/03)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2012/03RZ 2012, 43 Heft 2 v. 1.2.2012

§§ 3 Z 1, 28, 38 Abs 2 UbG:

Auch im Unterbringungsverfahren kann gegen einen mündlich verkündeten Beschluss, selbst wenn dessen Ausfertigung und Zustellung nicht beantragt wurde, sofort Rekurs erhoben werden.

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