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Entscheidungen in Übersicht EÜ15 (RZ 2012, 40)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 40 Heft 2 v. 1.2.2012

§ 11 MaklerG

Nach § 11 Satz 2 MaklerG ist die Verjährung so lange in ihrem Fortlauf gehemmt, bis der Makler vom Abschluss des vermittelten Geschäfts tatsächlich Kenntnis erlangt hat. Erkundigungs- oder Nachforschungspflichten treffen den Makler nicht.

E 15.7.2011, 8 Ob 68/11z (RS0127104)

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