§ 144 Abs 3 ASVG
Ist ein Patient nicht krankenversichert, oder handelt es sich um einen Asylierungsfall iSd § 144 Abs 3 ASVG, weil die Unterbringung überwiegend öffentlichen Interessen der Gefahrenabwehr und nicht den Behandlungsinteressen des untergebrachten Patienten dient, sind die Kosten der Unterbringung nicht vom Krankenversicherungsträger zu tragen.