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Entscheidungen in Übersicht EÜ9 (RZ 2012, 39)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 39 Heft 2 v. 1.2.2012

§ 144 Abs 3 ASVG

Ist ein Patient nicht krankenversichert, oder handelt es sich um einen Asylierungsfall iSd § 144 Abs 3 ASVG, weil die Unterbringung überwiegend öffentlichen Interessen der Gefahrenabwehr und nicht den Behandlungsinteressen des untergebrachten Patienten dient, sind die Kosten der Unterbringung nicht vom Krankenversicherungsträger zu tragen.

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