Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Ausgabe der Richterzeitung ist (seit 1.1.2012) ein Gesetz in Kraft, um das wir seit vielen Jahren gekämpft haben.
In § 73a GOG werden Mitwirkungsrechte der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter gesetzlich festgeschrieben.
Damit wurde ein Vorhaben umgesetzt, für das wir uns fast 20 Jahre eingesetzt haben, nämlich die richterliche Standesvertretung gesetzlich abzusichern, um auch in Zeiten eines schlechteren politischen Klimas, unabhängig von der politischen Situation, ein Mitspracherecht zu gewährleisten.