Auf einen Blick:
Das Vergehen der gefährlichen Drohung (§ 107 StGB) birgt im Detail einige Problemfelder, insbesondere mit Blick auf die Abgrenzung von Tat- und Rechtsfragen. Der vorliegende Beitrag versucht auf dem Boden der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, aus der Sicht eines Praktikers einen Leitfaden für die rechtsrichtige Abfassung eines hiezu ergangenen Strafurteiles zu bieten.