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Entscheidungen in Übersicht EÜ208 (RZ 2012, 232)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 232 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 135 ASVG, § 144 ASVG

Die Krankenkassen haben die Kosten der Untersuchung zur Beseitigung eines vom Arzt geäußerten Krankheitsverdachts auch dann zu tragen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Krankheit nicht vorliegt. Entscheidend ist, ob der Krankheitsverdacht bei der gebotenen ex ante Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft vertretbar ("objektivierbar") war.

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