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Entscheidungen in Übersicht EÜ201 (RZ 2012, 231)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 231 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 86 Abs 3 Z 2 ASVG, § 273 Abs 1 ASVG

Bei der Prüfung der Frage der Berufsunfähigkeit nach § 273 Abs 1 ASVG ist von jenem Angestelltenberuf auszugehen, den der Versicherte zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübt hat. Wird diese zuletzt nicht nur vorübergehend ausgeübte Angestelltentätigkeit aufgegeben, fällt die Berufsunfähigkeitspension an.

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