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Entscheidungen in Übersicht EÜ204 (RZ 2012, 231)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 231 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 3 Z 2 UVG, § 4 Z 1 UVG

Ist ein Unterhaltsschuldner schon mit dem bisher festgesetzten Unterhalt im Rückstand und wird der Titel erhöht, kann Unterhaltsvorschuss auf Basis der gesamten neuen Titelhöhe auch für den Monat begehrt werden, in welchem die Vollstreckbarkeit der Erhöhung erst eintritt.

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