In der aktuellen Diskussion um eine Reform der strafprozessualen Hauptverhandlung wird immer wieder der Ablauf der Vernehmung thematisiert. Vorschläge für eine Änderung der gegenwärtigen Regelung in Richtung eines "Wechselverhörs"1) stehen jenen Stimmen gegenüber, die an der bisherigen Vernehmungsleitung durch den Richter festhalten wollen, ja zum Teil überhaupt keinen Reformbedarf sehen.2) Im Folgenden wird deshalb dazu Stellung genommen, ob hinsichtlich der Vernehmung in der Hauptverhandlung überhaupt Reformbedarf besteht bzw in welche Richtung eine allfällige Reform gehen sollte.