Außerhalb des Arbeitsrechts wird die Rechtsprechung nur selten mit Fragen der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung konfrontiert. Erst kürzlich ist jedoch ein Urteil des Bezirksgerichts St. Pölten durch die Medien gegangen, als ein junger Sankt Pöltner mit Migrationshintergrund eine Diskothek nicht betreten durfte und der Betreiber vom Gericht verpflichtet wurde, Schadenersatz zu bezahlen1).