§ 249 Abs 3 ZPO
Die Zurückziehung des gegen den Zahlungsbefehl erhobenen Einspruchs bewirkt, dass der Zahlungsbefehl rückwirkend in Rechtskraft erwächst.
E 17.2.2011, 2 Ob 103/10a (RS0126660)
§ 249 Abs 3 ZPO
Die Zurückziehung des gegen den Zahlungsbefehl erhobenen Einspruchs bewirkt, dass der Zahlungsbefehl rückwirkend in Rechtskraft erwächst.
E 17.2.2011, 2 Ob 103/10a (RS0126660)