§ 757 ABGB, § 758 ABGB
Das gesetzliche Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB ist gemäß § 757 Abs 2 ABGB nicht in den Erbteil des überlebenden Ehegatten einzurechnen.
E 16.3.2011, 6 Ob 30/11x (RS0126619)
§ 757 ABGB, § 758 ABGB
Das gesetzliche Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB ist gemäß § 757 Abs 2 ABGB nicht in den Erbteil des überlebenden Ehegatten einzurechnen.
E 16.3.2011, 6 Ob 30/11x (RS0126619)