§ 17 MRG
Von mehreren Mietern gemeinsam genutzte Technikräume sind bei der Nutzflächenermittlung nach § 17 MRG zu berücksichtigen und den Nutzern anteilig zuzurechnen.
E 9.2.2011, 5 Ob 154/10y (RS0126602)
§ 17 MRG
Von mehreren Mietern gemeinsam genutzte Technikräume sind bei der Nutzflächenermittlung nach § 17 MRG zu berücksichtigen und den Nutzern anteilig zuzurechnen.
E 9.2.2011, 5 Ob 154/10y (RS0126602)