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Entscheidungen in Übersicht EÜ131 (RZ 2011, 145)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 145 Heft 6 v. 1.6.2011

Art 7 Abs 1 MRK

Die Konventionsgarantie nach Art 7 Abs 1 zweiter Satz MRK ist in sachlicher Hinsicht auf die Verhängung von Strafen beschränkt, weshalb ihr eine nachträgliche Verschärfung des Vollzugs von Strafen nicht entgegen steht.

Beisatz: Durch die Nichtanwendung der mit 1.1.2006 außer Kraft getretenen (BGBl I 2005/151) Haftungsbestimmung des § 35 MedienG wird der Anwendungsbereich des Art 7 Abs 1 zweiter Satz MRK daher nicht berührt. (T1)

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