§ 127 StGB
Durch ein in deren Wegnahme bestehendes Unterdrücken von Kennzeichentafeln (§ 49 KFG 1967) wird Diebstahl (§ 127 StGB) nicht begründet.
E 18.11.2010, 13 Os 52/10m (RS0126372)
§ 127 StGB
Durch ein in deren Wegnahme bestehendes Unterdrücken von Kennzeichentafeln (§ 49 KFG 1967) wird Diebstahl (§ 127 StGB) nicht begründet.
E 18.11.2010, 13 Os 52/10m (RS0126372)