vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ116 (RZ 2011, 121)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 121 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 182 Abs 3 AußStrG 2005

Da sich vor der Einantwortung die Ansprüche der Legatare gegen den ruhenden Nachlass richten, ist unter "Erben" in § 182 Abs 3 AußStrG 2005 vor der Einantwortung der jeweilige Vertreter der Verlassenschaft zu verstehen.

E 15.12.2010, 1 Ob 108/10d (RS0126597)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!