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Entscheidungen in Übersicht EÜ95 (RZ 2011, 119)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 119 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 42 GebAG

Der Gebührenanspruch ist ein öffentlichrechtlicher Anspruch. Gegenüber dem Bund kann der Höhe nach nur ein Gebührenanspruch bestehen, auch wenn die mehreren Verfahrensparteien den Anspruch in unterschiedlichem Ausmaß bekämpft haben.

E 7.2.2011, 16 Ok 7/10 (RS0126539)

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