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Entscheidungen in Übersicht EÜ81 (RZ 2011, 118)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 118 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 105 Abs 5 ArbVG

§ 105 Abs 5 ArbVG verlangt weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber den Nachweis eines bestimmten Sachverhalts. Es genügt grundsätzlich auf beiden Seiten die Glaubhaftmachung eines bestimmten Motivs.

E 22.12.2010, 9 ObA 27/10a (RS0126462)

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