Der Zweck des vorliegenden Artikels / Allgemeines über die internationale (zwischenstaatliche) Rechtshilfe
Der Zweck des vorliegenden Artikels ist es, einen Überblick darüber zu geben, wie man verfährt, wenn ein anderer Staat Finnland um Rechtshilfe in Strafsachen ersucht. Die internationalen Konventionen, die dieses Thema betreffen, werden hier nur exemplarisch genannt. Im vorliegenden Beitrag wird über die finnische Gesetzgebung betreffend die zwischenstaatliche Rechtshilfe berichtet und das Verfahren in der Praxis erläutert, worüber die ausländische Behörde oft Schwierigkeiten hat, vorher Kenntnisse zu kriegen.1)