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Zivilsachen § 15 Abs 1 KlGG; §§ 7, 732 ABGB (RZ 2011/10)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von I.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2011/10RZ 2011, 97 Heft 4 v. 1.4.2011

§ 15 Abs 1 KlGG

§§ 7, 732 ABGB:

Der Begriff "Kinder des Verstorbenen" in Satz 4 des § 15 Abs 1 KlGG (Vorrangsregelung unter mehreren Eintrittsberechtigten) umfasst auch Enkelkinder.

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