Vorweg: Ich trete keineswegs für eine Erhöhung des Pensionsalters ein, ab dem ein Richter abschlagsfrei in den Ruhestand treten kann. Jedoch gibt es auch Kolleginnen und Kollegen, die bereit wären, länger zu arbeiten, damit länger Pensionsbeiträge zu leisten und die Pensionsbelastung der öffentlichen Hand zu vermindern. Erscheint es in Zeiten einer steigenden Pensionslast des Staates sinnvoll, "arbeitswillige" Richter mit 65 Jahren zwangsweise in die Pension zu befördern, ist dies überhaupt rechtmäßig?