Eine elektronische Fußfessel ist ein mit einem Sender ausgestattetes Gerät zur Überwachung des Hausarrests, welches Strafvollzugsbedienstete oder von den Strafvollzugsbehörden hiezu ermächtigte Personen mittels eines Kunststoffbandes an der zu überwachenden Person anlegen. Dieser elektronisch überwachte Hausarrest (EÜH) wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 als neue Vollzugsform für den Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen und Erwachsenen eingeführt (BGBl I Nr. 64/2010). Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz vom 31. August 2010, BGBl. II Nr. 279/2010, wurden die landesgerichtlichen Gefangenenhäuser, in Wien nur die Justizanstalt Wien-Simmering, als jene Justizanstalten bestimmt, die über die Einrichtungen der elektronischen Aufsicht zu verfügen haben. In der JA Wien Josefstadt angehaltene Anwärter für EÜH werden von der Vollzugdirektion an die JA Wien Simmering klassifiziert und von dort zur Durchführung und Kontrolle in das System übernommen. Diese Vollzugsform kommt für Personen in Frage, die sozial ausreichend integriert sind und deren zu verbüßende (Rest-)Strafe ein Jahr nicht übersteigt. Der EÜH kann den Vollzug der Freiheitsstrafe in einer Justizanstalt zur Gänze ersetzen (sog. "Frontdoor-Variante") oder auch nur verkürzen (sog. "Backdoor-Variante"). Der EÜH muss vom Verurteilten mittels eines hiefür aufgelegten Formblattes beantragt werden. Zur Entscheidung der zuerst genannten Variante ist der Leiter jener Justizanstalt zuständig, in der die Freiheitsstrafe nach der Strafantrittsaufforderung zu vollziehen wäre, bei der zweiten, der Leiter jener Anstalt, in der die Freiheitsstrafe vollzogen wird.