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(Un-)geprüft - Rasche Beseitigung einer Verfassungswidrigkeit in § 54 Abs 1a ZPO idF des BudgetbegleitG 2011

WissenschaftClemens Thiele*)*)RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen und Neue Medien. Näheres unter http://www.eurolawyer.at .RZ 2011, 80 Heft 4 v. 1.4.2011

Der VfGH hat entschieden, dass eine verfassungskonforme Interpretation des § 54 Abs 1a ZPO idF des BudgetbegleitG 2009 dahingehend geboten ist, dass das Kostenverzeichnis nur die Grundlage für die gerichtliche Entscheidung bildet, das Gericht aber Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbare Unrichtigkeiten zu korrigieren und entgegen den Gesetzesmaterialien das Kostenverzeichnis nicht ungeprüft zu übernehmen hat. Ein völliger Prüfungsausschluss würde der Vorschrift nämlich einen verfassungswidrigen Inhalt beimessen.

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