§ 45 EheG
§ 97 AußStrG:
Beurkundet ein ägyptisches Amtsgericht eine vom Ehemann abgegebene Erklärung, er habe sich nach islamischem Recht von seiner Ehefrau getrennt und stellt das Gericht darüber eine Scheidungsurkunde aus, liegt gemäß § 97 AußStrG eine Entscheidung vor.