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Entscheidungen in Übersicht EÜ52 (RZ 2011, 47)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 47 Heft 2 v. 1.2.2011

§ 152 ABGB, § 15 Abs 2 BAG

Die Erklärung des Lehrlings, das Lehrverhältnis vorzeitig aufzulösen, muss bei sonstiger Unwirksamkeit vom Lehrling unterfertigt werden; bei minderjährigen Lehrlingen bedarf die Erklärung überdies der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Weder aus § 15 BAG noch aus § 152 ABGB kann ein eigenes Recht des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Lehrlings abgeleitet werden, das Lehrverhältnis vorzeitig aufzulösen.

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