§ 2 EFZG, § 5 EFZG
Endet das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahres und kann daher kein neues Arbeitsjahr zu laufen beginnen, so gibt § 5 EFZG trotz weiterdauernden Krankenstandes keine geeignete Grundlage dafür ab, einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 2 Abs 1 EFZG entstehen zu lassen (Abgehen von 9 ObA 115/05k).