§ 1346 Abs 2 ABGB, § 1347 ABGB
E 20.4.2010, 4 Ob 205/09i (RS0126111)
Die Rechtsprechung zur Formfreiheit eines zum Zweck der Gutstehung erklärten Schuldbeitritts kann nicht aufrecht erhalten werden.
§ 1346 Abs 2 ABGB, § 1347 ABGB
E 20.4.2010, 4 Ob 205/09i (RS0126111)
Die Rechtsprechung zur Formfreiheit eines zum Zweck der Gutstehung erklärten Schuldbeitritts kann nicht aufrecht erhalten werden.