Art 17 WG
E 22.4.2010, 8 Ob 156/09p (RS0125889)
Einwendungen aus dem Grundgeschäft können dem Wechselinhaber iSd Art 17 WG auch dann entgegengehalten werden, wenn dieser in die der Wechselbegebung zugrunde liegenden Vereinbarungen derart eingebunden ist, dass nach dem verfolgten Geschäftszweck ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt.